Der einheitliche Lehrvertrag gilt für alle drei- oder vierjährigen Grundbildungen, die mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis und alle zweijährigen Grundbildungen, die mit eidg. Berufsattest abschliessen.
Sie müssen über eine kantonale Bildungsbewilligung verfügen, um als Lehrbetrieb einen Lehrvertrag abschliessen zu können. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Berufsbildungsamt
Zum vereinfachten Ausfüllen des Lehrvertrags stehen auf dieser Website elektronische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei technischen Fragen wenden Sie sich an Kontakt
Anpassungen Lehrvertragsformular_110901 (pdf, 16 kb)
Das Lehrvertrags-Programm
Das Programm für Klein- und Mittelbetriebe, die Lehrverträge und Bildungsberichte der Lernenden zentral verwalten möchten.
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Lehrvertrag als interaktives Formular
Zum Ausfüllen und Ausdrucken des Lehrvertrags sowie zum Abspeichern als elektronisches Belegsexemplar in der betriebseigenen Verwaltungsstruktur.
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Bildungsbericht als interaktives Formular
Das berufsneutrale Formular zur periodischen Überprüfung des Lernerfolgs im Lehrbetrieb (Art. 20 BBG).
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Anlehrvertrag
Für Anlehren gemäss Art. 49 BBG vom 19. April 1978 gilt weiterhin das alte Formular.
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Praktikumsvertrag
Das Formular für den Praktikumsvertrag lehnt sich an den national einheitlichen Lehrvertrag an, berücksichtigt aber die besonderen Bedürfnisse der Praktika.
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